Startseite
Rechtsgebiete
Vita
Anfahrt
Formulare
Online-Scheidung

Kostenersparnis durch Online-Scheidung?

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens richten sich nach dem so genannten Verfahrenswert. Dieser hängt von verschiedenen Faktoren ab; letztendlich wird der Wert durch das Gericht festgesetzt.

Nach diesem Verfahrenswert richten sich sowohl die Gerichts- als auch die Rechtsanwaltsgebühren. Es existieren Gebührentabellen, wo nach bestimmten Verfahrenswerten hieraus resultierende Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren zugeordnet sind.

Diese Gebührentabellen sind sowohl für den Rechtsanwalt als auch das Gericht verbindlich. Ein Rechtsanwalt darf sie nicht unterschreiten. Sollte er es gleichwohl tun, würde er sowohl gegen das Berufsrecht als auch das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Es existieren auch für jeden Verfahrenswert feste Gebühren. Das heißt, der Rechtsanwalt hat - anders etwa als zum Beispiel beim Strafrecht oder bei außergerichtlichen Tätigkeiten - keinen Spielraum, soweit die gesetzliche Vergütung betroffen ist.

Vor diesem Hintergrund sind Aussagen wie zum Beispiel die häufig anzutreffende Behauptung, es würden lediglich "Mindestgebühren" berechnet, schlichtweg unsinnig.

Dies bedeutet:

Die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts oder die Gerichtskosten sind bei einer "Online-Scheidung" nicht geringer als sonst auch.

Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass nicht nur auf den Werbeseiten einschlägiger Kanzleien, sondern sogar auf Seiten neutraler Institutionen wie zum Beispiel www.lebenshilfe-abc.de/Scheidung.html Aussagen zu finden sind wie: "Online-Scheidungen können eine günstige Alternative sein."

Gängige Argumente der auf Online-Scheidungen spezialisierten Kanzleien sind:

"Durch die Beauftragung nur eines Rechtsanwalts lassen sich Kosten sparen."

Stimmt! Allerdings gilt dies für jedes Scheidungsverfahren und ist vollkommen unabhängig davon, ob der Anwalt online, schriftlich oder nach einem persönlichen Gespräch den Auftrag erhält, die Scheidung einzureichen.

Auch kann eine Initiierung des Verfahrens im Wege der so genannten "Online-Scheidung" selbstverständlich nicht verhindern, dass sich der andere Ehegatte sogleich oder auch erst im Laufe des Verfahrens eines eigenen Rechtsanwaltes bedient.

"Im Rahmen der Online-Scheidung setzen wir uns für niedrige Streitwerte ein."

Dies sollten Sie vom Anwalt Ihres Vertrauens ohnehin erwarten.

Link: Trennung per Mausklick

 

 Datenschutz | Startseite | Kontakt | Impressum