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Online-Scheidung

Was ist eine Online-Scheidung

Der Begriff einer so genannten "Online-Scheidung" genießt eine erhebliche und zunehmende Popularität.

Bei vielen, die den Begriff hören, erweckt er Assoziationen an ein besonders einfaches und kostengünstiges Verfahren, mitunter wird auch geglaubt, dass es sich hierbei im Gegensatz zu einer "normalen Scheidung" um ein besonderes Verfahren eigener Art handelt.

Tatsache aber ist es, dass ein Scheidungsverfahren an materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Regelungen gebunden ist. Ein Scheidungsverfahren lässt sich daher nicht komplett "im Netz" bzw. "online" abwickeln. Das Gesetz schreibt bei Scheidungsverfahren eine mündliche Verhandlung vor Gericht, bei welcher zumindest ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein muss, vor. Auch ist eine persönliche Anhörung vor einem Richter gesetzlich vorgeschrieben. Diese Vorschriften gelten für alle Scheidungsverfahren, mithin auch für die so genannten "Online-Scheidungen", die, wie bereits erwähnt, überhaupt kein eigenes Verfahren darstellt. Unterschiede bestehen noch nicht einmal bei der Korrespondenz zwischen Scheidungsanwalt und Gericht. Der Antrag und nachfolgende Schriftsätze werden schriftlich eingereicht.

Im Grunde genommen ist unter einer "Online-Scheidung" daher nur eines zu verstehen:

Bei einer so genannten "Online-Scheidung" erfolgt die Korrespondenz zwischen dem Mandanten, der eine Scheidung einreichen will und seinem Anwalt - oder auch nur die erste Kontaktaufnahme - über das Internet.

Wer sich die Werbeportale der entsprechenden Scheidungsanwälte ansieht wird häufig feststellen, dass der Ablauf so dargestellt wird, dass bereits nach der ersten Kontaktaufnahme über das Internet schriftliche Vollmachten, Informationsbroschüren etc. auf dem Postwege versandt werden.

Der regelrechte Hype um den Begriff der Online-Scheidung ist im Grunde genommen vollkommen unverständlich, wenn man bedenkt, dass der Begriff ausschließlich durch die Art der Kommunikation zwischen Mandant und Scheidungsanwalt geprägt wurde und sich ansonsten auch nichts anderes hinter dem Begriff verbirgt.

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