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Arbeitsrecht

Die Kanzlei vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht.

 

 

- Kündigungsschutzklagen:

 

Wenn Ihnen eine Kündigung zugeht, mit der Sie nicht einverstanden sind, suchen Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt auf. Es droht der Verlust Ihrer Rechte, wenn nicht umgehend gehandelt wird. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung.

 

Eile ist auch geboten, wenn der vereinbarte Arbeitslohn oder Überstunden nicht gezahlt werden. Für viele Arbeitsverhältnisse gelten kurze Ausschlussfristen und insbesondere bei Überstunden wird die Beweissituation bei zunehmendem Zeitablauf immer schwieriger.

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