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Strafrecht

Ein Strafverteidiger ist verpflichtet, seine Mandanten bestmöglich zu verteidigen, BGHSt 38, Seite 350.

 

Diesem Grundsatz fühlt sich die Kanzlei verpflichtet und bietet Strafverteidigung in allen gängigen Bereichen an, z. B.:

 

- Betäubungsmittelstrafrecht

- Verkehrsstrafrecht

- Jugendstrafrecht

 

 

 

 

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