Ein Strafverteidiger ist verpflichtet, seine Mandanten bestmöglich zu verteidigen, BGHSt 38, Seite 350.
Diesem Grundsatz fühlt sich die Kanzlei verpflichtet und bietet Strafverteidigung in allen gängigen Bereichen an, z. B.:
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Jugendstrafrecht