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Verkehrsrecht

Der "Klassiker" des Verkehrsrechts ist aufgrund der Häufigkeit die Regulierung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall; sie gehört natürlich auch zum Leistungsspektrum dieser Kanzlei.

Es kann auch jedem nur dringend empfohlen werden, nach einem Verkehrsunfall professionelle - also anwaltliche - Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerade bei zunächst vermeintlich klaren Fällen verzichten viele Geschädigte auf anwaltlichen Beistand und erleben später böse Überraschungen, z. B.:

- Mietwagenkosten werden nur teilweise reguliert
- Die Versicherung erkennt durch die Reparaturrechnung oder Gutachter nachgewiesene Schäden nicht an oder will Sie auf die Inanspruchnahme einer der Versicherung nahe stehenden Vertragswerkstatt verweisen.

Link: captain-huk.de

Aufgrund der komplexen rechtlichen Situation gehören Rechtsanwaltskosten, genau wie der eigentliche Sachschaden am Pkw, zu den Kosten, die Ihnen vom Versicherer bei schuldhafter Unfallverursachung zu erstatten sind, also auch - und sogar gerade - bei eindeutiger Schuldfrage.

Straßenverkehrsrecht hat häufig auch einen strafrechtlichen Bezug, z. B. bei Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, § 142 StGB, oder Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB.

Umfassende Beratung erfolgt auch bei verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, insbesondere bei drohendem oder bereits erfolgtem Entzug der Fahrerlaubnis, z. B.  zu vielen Punkten in der Flensburger Verkehrszentralkartei, Betäubungsmitteleinnahme, etc.

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