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Sozialrecht

Urteil des LSG Mainz vom 24.11.2010, L 1 SO 133/10 B ER:

Kosten des Umgangsrechts in den USA für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Aus § 21 Abs. 6 SGB II kann sich unter engen Voraussetzungen ein Anspruch auf Übernahme der notwendigen Kosten des Umgangsrechts in den USA ergeben.

 

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